SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige / Wir ermächtigen die Stadt Bad Herrenalb Zahlungen von meinen / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Stadt Bad Herrenalb auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Hinweise:
SEPA-Lastschriftmandate werden nur von Eigentümern, jedoch nicht von Mietern eines Objekts angenommen. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid / Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden nicht abgebucht.

Stadt Bad Herrenalb, Rathausplatz 11, 76332 Bad Herrenalb
DE24ZZZ00000124473
Die Mandatsreferenz wird von der Stadt Bad Herrenalb vergeben.

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Stadt Bad Herrenalb
Stadtkasse
Rathausplatz 11
76332 Bad Herrenalb

Ansprechpartner
Frau Ernstiene, Tel.: 07083 500528

E-Mail: stadtkasse@badherrenalb.de

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