Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
Ich ermächtige / Wir ermächtigen die Stadt Bad Herrenalb Zahlungen von meinen / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Stadt Bad Herrenalb auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweise:
SEPA-Lastschriftmandate werden nur von Eigentümern, jedoch nicht von Mietern eines Objekts angenommen. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid / Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden nicht abgebucht.